Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe
Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der …§ 6 Stundung der Gebühren
Stand: 26.08.2026
Die Gebühr kann nicht erlassen werden. Auf schriftlichen Antrag des/der Gebührenpflichtigen kann zur Abwendung unbilliger Härten die Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen des zuständigen Landschaftsverbandes gestundet werden.