Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe

Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der …

§ 5 Fälligkeit der Gebühr

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erhebung der Gebühr haben keine aufschiebende Wirkung.

§ 4 § 6