Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe
Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der …§ 5 Fälligkeit der Gebühr
Stand: 26.08.2026
Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erhebung der Gebühr haben keine aufschiebende Wirkung.