Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …§ 14 Prüfung behinderter Menschen
Stand: 26.08.2026
Sofern behinderte Menschen an der Fortbildungsprüfung teilnehmen, sind deren besondere Bedürfnisse und Belange bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung in gebührender Weise zu berücksichtigen.