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Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland§ 24 Jahresabschluss und Lagebericht
Stand: 26.08.2026
Der Klinikvorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht (§ 19 Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung NRW) spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres auszustellen, zu unterschreiben und über die Direktorin/den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland dem Krankenhausausschuss vorzulegen.