Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland

Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland

§ 24 Jahresabschluss und Lagebericht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Klinikvorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht (§ 19 Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung NRW) spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres auszustellen, zu unterschreiben und über die Direktorin/den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland dem Krankenhausausschuss vorzulegen.

§ 23 § 25