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Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland§ 23 Buchführung
Stand: 26.08.2026
Die LVR-Kliniken führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Besondere Vorschriften des Bundes und des Landes sind zu beachten.