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§ 24 NW_30000 (Nordrhein-Westfalen) — Jahresabschluss und Lagebericht

Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Klinikvorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht (§ 19 Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung NRW) spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres auszustellen, zu unterschreiben und über die Direktorin/den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland dem Krankenhausausschuss vorzulegen.