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Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland§ 14 Zuständigkeit der Landschaftsversammlung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30000/14#abs-1 (1) Die Landschaftsversammlung beschließt über
1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung,
2. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, einschließlich des Investitionsprogramms,
3. Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung eines Gewinnes oder Behandlung eines Verlustes sowie die Entlastung der Krankenhausausschüsse,
4. Rückzahlung von Eigenkapital an den Landschaftsverband.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30000/14#abs-2 (2) Sie berät über die aus dem Erfolgsplan entwickelte Finanzplanung.