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§ 14 NW_30000 (Nordrhein-Westfalen) — Zuständigkeit der Landschaftsversammlung

Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Landschaftsversammlung beschließt über

1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung,

2. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, einschließlich des Investitionsprogramms,

3. Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung eines Gewinnes oder Behandlung eines Verlustes sowie die Entlastung der Krankenhausausschüsse,

4. Rückzahlung von Eigenkapital an den Landschaftsverband.

(2) Sie berät über die aus dem Erfolgsplan entwickelte Finanzplanung.