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Satzung der Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt§ 2 Zweck und Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29898/2#abs-1 (1) Die Anstalt betreibt alle Sparten der Schaden- und Unfallversicherung als öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsversicherer. Die Anstalt kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde weitere Versicherungssparten in ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29898/2#abs-2 (2) Die Anstalt kann Mit- und Rückversicherungen nehmen und gewähren sowie Versicherungsgeschäft für andere Versicherungsunternehmen vermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29898/2#abs-3 (3) Der Anstalt obliegt es, schadenverhütende Maßnahmen in ihrem Geschäftsgebiet, insbesondere zum Brandschutz sowie zur Sicherheit im Straßenverkehr, zu fördern.