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Satzung der Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt§ 1 Grundlagen der Anstalt
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29898/1#abs-1 (1) Die am 11. Februar 1752 gegründete Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Die Geschäfte der Anstalt sind nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29898/1#abs-2 (2) Die Rechte und Pflichten der Anstalt bestimmen sich nach dem Gesetz und dieser Satzung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29898/1#abs-3 (3) Die Anstalt hat ihren Sitz in Detmold.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29898/1#abs-4 (4) Die Anstalt führt ein Dienstsiegel, das die Abbildung des früheren lippischen Landeswappens (Lippische Rose in der Fassung des lippischen Staatshandbuches vom Juni 1929) zeigt. Es trägt den Namen der Anstalt in der Umschrift.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29898/1#abs-5 (5) Als Firmenlogo führt die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt den Schriftzug Lippische mit der lippischen Rose.