Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO-GOSt
APO-GOSt§ 15 Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit"
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29852/15#abs-1 (1) Zum Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit gemäß § 14 Abs.3 sowie der Dokumentation im Projektkurs gemäß § 11 Absatz 8.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29852/15#abs-2 (2) Die Formen der "Sonstigen Mitarbeit" richten sich nach den Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.