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Satzung für die LWL-Pflegezentren und LWL-Wohnverbünde des Landschaftsverbandes …

§ 15 Wirtschaftsplan

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29849/15#abs-1 (1) Die Betriebe erstellen jährlich einen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und der Stellenübersicht in Anwendung der kommunalrechtlichen Vorschriften sowie unter Beachtung sonstiger bundes- und landesrechtlicher Regelungen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29849/15#abs-2 (2) Der Erfolgsplan ist zu ändern, wenn eine gegenüber dem Planansatz erhebliche Erhöhung des Betriebsverlustes abzusehen ist.

§ 14 § 16