Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land …Art 4
Stand: 26.08.2026
Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen kann von den zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg Auskünfte über die Mitglieder und sonstigen Leistungsberechtigten einholen, soweit die Auskünfte für die Feststellung der Mitgliedschaft, sowie Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistung erforderlich sind.