Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2008 S. 474
Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften
6 Normen · Ausgangsfassung vom 10.06.2008 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 02.09.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Abgabenfestsetzung, -erhebung und -verwendung, sonstige Einnahmen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft
- § 2 Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft
- § 3 Verfahren zum Erlass einer Satzung für eine Immobilien- undStandortgemeinschaft
- § 4 Abgabenfestsetzung, -erhebung und -verwendung, sonstige Einnahmen
- § 5 Geltungsdauer
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 02.09.2026 — 5 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 5, 6 neueste Änderung
-
Stand der amtlichen Fassung
21.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537)
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.