Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes …§ 4 (weggefallen)
allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben zu sichern.