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§ 4 NW_29428 (Nordrhein-Westfalen) — (weggefallen)

Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben zu sichern.