Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes …§ 3 (weggefallen)
Für § 3 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes … liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.