Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes …

§ 3 (weggefallen)

Nordrhein-Westfalen

Für § 3 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes … liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 2 →§ 4