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Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes …

§ 29 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Stellvertreter

des Ministerpräsidenten

Der Finanzminister

Der Innenminister

Der Minister

für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Minister

für Generationen, Familie,

Frauen und Integration

§ 28