Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes …§ 29 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Der Finanzminister
Der Innenminister
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und Integration