Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PO-Externe-S I PO-Externe-S I § 3 Zeit und Gliederung der Prüfungen Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Externenprüfungen finden einmal jährlich statt. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.