Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PO-Externe-S I
PO-Externe-S I§ 4 Information und Beratung
Stand: 26.08.2026
Die Bezirksregierung informiert die Bewerberinnen und Bewerber über die Regelungen der Externenprüfung und über die Prüfungsanforderungen. Sie berät Bewerberinnen und Bewerber in Fragen der fachlichen Vorbereitung auf Grund ihres bisherigen Bildungsgangs, des Prüfungsverfahrens und bei der Wahl der Prüfungsfächer.