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§ 3 NW_29416 (Nordrhein-Westfalen) — Zeit und Gliederung der Prüfungen

PO-Externe-S I

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Externenprüfungen finden einmal jährlich statt. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.