Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land …

§ 8 Einsatz elektronischer Bezahlsysteme und des Lastschriftverfahrens

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29415/8#abs-1 (1) Zur Abgeltung der Kosten für die Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren über das Registerportal ist der Einsatz elektronischer Bezahlsysteme und des Lastschriftverfahrens gestattet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29415/8#abs-2 (2) Im Falle des Absatzes 1 bedarf es keiner vorherigen Anmeldung nach § 4. Zum Nachweis der im Rahmen des Absatzes 1 erfolgten Abrufe erhält das Land Rheinland-Pfalz eine monatliche Übersicht über diese Abrufe.

§ 7 § 9