Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 220
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern
11 Normen · ausgefertigt 14.06.2007 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit
- § 2 Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung
- § 3 Datenerhebung, Berichtigung, Auskunft, Einsicht in Akten
- § 4 Datenbestand in der Schule
- § 5 Allgemeine Bestimmungen für die Übermittlung von Daten
- § 6 Datenübermittlung bei einem Schulwechsel
- § 7 Datenübermittlung zum Zwecke der Schulpflichtüberwachung sowie zur Sicherstellung
- Volltext
- § 8 Datenübermittlung zum Zwecke der Schulgesundheitspflege
- § 9 Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- § 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
- Anlage 1 Anlage 2
- Anlage 2 Anlage 3
- Anlage 3 Anlage 1