Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 220

Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern

11 Normen · ausgefertigt 14.06.2007 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit
  3. § 2 Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung
  4. § 3 Datenerhebung, Berichtigung, Auskunft, Einsicht in Akten
  5. § 4 Datenbestand in der Schule
  6. § 5 Allgemeine Bestimmungen für die Übermittlung von Daten
  7. § 6 Datenübermittlung bei einem Schulwechsel
  8. § 7 Datenübermittlung zum Zwecke der Schulpflichtüberwachung sowie zur Sicherstellung
  9. Volltext
  10. § 8 Datenübermittlung zum Zwecke der Schulgesundheitspflege
  11. § 9 Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten
  12. § 10 Ordnungswidrigkeiten
  13. § 11 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
  14. Anlage 1 Anlage 2
  15. Anlage 2 Anlage 3
  16. Anlage 3 Anlage 1