Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land …

Art 12 Betrieb des Registerportals

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Einzelheiten über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder einschließlich der Kostenverteilung regeln die Justizminister der Länder in einer Dienstleistungsvereinbarung.

Art 11 Art 13