Die Einzelheiten über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder einschließlich der Kostenverteilung regeln die Justizminister der Länder in einer Dienstleistungsvereinbarung.
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Die Einzelheiten über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder einschließlich der Kostenverteilung regeln die Justizminister der Länder in einer Dienstleistungsvereinbarung.