Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVR-Jugendhilfe Rheinland
LVR-Jugendhilfe Rheinland§ 7 Zuständigkeit der Landschaftsversammlung
Stand: 26.08.2026
Die Landschaftsversammlung entscheidet über:
1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung,
2. Auflösung der LVR-Jugendhilfe Rheinland,
3. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschließlich des Investitionsprogramms,
4. Feststellung des Jahresabschlusses sowie Verwendung eines Gewinns oder Behandlung eines Verlustes sowie die Entlastung des Betriebsausschusses,
5. Rückzahlung von Eigenkapital an den Landschaftsverband Rheinland.