Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVR-Jugendhilfe Rheinland
LVR-Jugendhilfe Rheinland§ 1 Rechtsform, Name
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29262/1#abs-1 (1) Die Jugendhilfeeinrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland werden als wirtschaftlich und organisatorisch eigenständige Einrichtung des Landschaftsverbandes Rheinland wie ein Eigenbetrieb (Betrieb) geführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29262/1#abs-2 (2) Der Betrieb führt den Namen „LVR-Jugendhilfe Rheinland“.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29262/1#abs-3 (3) Die Liquidität des Betriebes wird durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten des Trägers sichergestellt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29262/1#abs-4 (4) Die strategische Steuerung des Betriebes obliegt der Direktorin bzw. dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland.