Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Regelung personalrechtlicher und vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung des Sondervermögens Tierseuchenkasse auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Regelung personalrechtlicher und vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung …§ 2 Vermögensübergang
Stand: 26.08.2026
Das Sondervermögen Tierseuchenkasse geht als Sondervermögen unentgeltlich auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Die Ministerin
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Für den Innenminister
die Justizministerin
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz