Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Regelung personalrechtlicher und vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung des Sondervermögens Tierseuchenkasse auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Regelung personalrechtlicher und vermögensrechtlicher Folgen der Verlagerung …

§ 1 Personalübergang

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29247/1#abs-1 (1) Beim Übergang des Sondervermögens Tierseuchenkasse auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen finden für die Beamtinnen und Beamten beim Sondervermögen Tierseuchenkasse die Vorschriften der §§ 128 Abs. 1, 129 ff. des Beamtenrechtsrahmengesetzes Anwendung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29247/1#abs-2 (2) Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Sondervermögens Tierseuchenkasse gilt Absatz 1 entsprechend. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen tritt in die Beschäftigungsverhältnisse der aufgenommenen Beschäftigten ein. Für die Beschäftigungsverhältnisse gelten insgesamt die bisherigen Arbeitsbedingungen einschließlich der Vereinbarung über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung weiter. Die Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz finden Anwendung. Betriebsbedingte Entlassungen aus Anlass der Verwaltungsmodernisierung und entsprechende Änderungskündigungen mit dem Ziel der Herabgruppierung sind ausgeschlossen, soweit es nicht um die Korrektur zur tarifgemäßen Eingruppierung geht.

§ 2