Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Bestimmung der Region der AOK Rheinland/Hamburg

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und der …

Art 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für den Fall einer Vereinigung der AOK Rheinland/Hamburg mit der AOK Westfalen-Lippe wird die Region der vereinigten AOK auf Nordrhein-Westfalen und die Freie und Hansestadt Hamburg erstreckt. Artikel 2 gilt entsprechend.

Art 3 Art 5