Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Bestimmung der Region der AOK Rheinland/Hamburg

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und der …

Art. 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Aufsicht führende Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen unterrichtet die zuständige oberste Verwaltungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg in der Regel vor Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Das Nähere wird in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung geregelt.

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