Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Bestimmung der Region der AOK Rheinland/Hamburg
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und der …Art 3
Stand: 26.08.2026
Die Aufsicht führende Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen unterrichtet die zuständige oberste Verwaltungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg in der Regel vor Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Das Nähere wird in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung geregelt.