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PO-Elektro

§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29169/3#abs-1 (1) Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29169/3#abs-2 (2) Die Prüfung wird nach den Vorschriften der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den umwelttechnischen Berufen (PO UT) vom 10. Februar 2006 durchgeführt.

§ 2 § 4