Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und …§ 3
Stand: 26.08.2026
Die in Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die Gemeinde Preußisch Oldendorf eingegliedert.