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§ 3 Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und … (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 16.05.2006 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die Gemeinde Preußisch Oldendorf eingegliedert.