Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und …§ 4
Stand: 26.08.2026
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.