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Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland

§ 2 Farbe, Flagge, Wappen, Siegel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/2#abs-1 (1) Die Farben des Landschaftsverbandes Rheinland sind grünweiß.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/2#abs-2 (2) Die Flagge des Landschaftsverbandes Rheinland besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben grün, unten weiß.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/2#abs-3 (3) Das Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/2#abs-4 (4) Das Siegel des Landschaftsverbandes Rheinland enthält das Wappen mit der Umschrift „Landschaftsverband Rheinland“.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/2#abs-5 (5) Die Gestaltung von Wappen und Siegel ergibt sich im Einzelnen aus den dieser Satzung als Anlage beigefügten Abbildungen.

§ 1 § 3