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# § 2 NW_29020 (Nordrhein-Westfalen) — Farbe, Flagge, Wappen, Siegel

Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Farben des Landschaftsverbandes Rheinland sind grünweiß.

(2) Die Flagge des Landschaftsverbandes Rheinland besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben grün, unten weiß.

(3) Das Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen.

(4) Das Siegel des Landschaftsverbandes Rheinland enthält das Wappen mit der Umschrift „Landschaftsverband Rheinland“.

(5) Die Gestaltung von Wappen und Siegel ergibt sich im Einzelnen aus den dieser Satzung als Anlage beigefügten Abbildungen.

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Zitiervorschlag: § 2 NW_29020 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/2

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