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Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland

§ 15 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/15#abs-1 (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/15#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt die von der Landschaftsversammlung Rheinland am 27. September 2001 beschlossene Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland (GV. NRW. S. 748) außer Kraft.

Der Vorsitzende

der Landschaftsversammlung Rheinland

D r. W i l h e l m

Der Schriftführer

der Landschaftsversammlung Rheinland

M o l s b e r g e r

Die vorstehende Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 6 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung in der zurzeit geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 14. Dezember 2007

Der Direktor

des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

Zusatz:

(Änderungssatzung vom 19. Dezember 2018 (GV. NRW. 2019 S. 19))

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 6 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759) geändert worden ist, bekannt gemacht.

Nach § 6 Absatz 3 Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens‑ und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

- die Direktorin beziehungsweise der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher

gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 10. Januar 2019

Die Direktorin

des Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

Hinweis:

Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung

des Landschaftsverbandes Rheinland

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland

Vom 03. September 2021 (GV. NRW. S. 1109)

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland ist im Internet unter www.bekanntmachungen.lvr.de öffentlich bekannt gemacht worden.

Köln, den 03. September 2021

Die Direktorin des

Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

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