Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland

Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland

§ 14 Öffentliche Bekanntmachung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/14#abs-1 (1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen des Landschaftsverbandes Rheinland werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet unter www.bekanntmachungen.lvr.de.

Auf die öffentlichen Bekanntmachungen wird unter Bereitstellung der Internetadresse im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen nachrichtlich hingewiesen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29020/14#abs-2 (2) Satzungen treten, wenn kein anderer Zeitpunkt in der Satzung bestimmt ist, am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland in Kraft.

§ 13 § 15