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Pilotprojektsatzung

§ 5 Begleitung und Auswertung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29017/5#abs-1 (1) Die an dem Pilotprojekt bzw. Betriebsversuch teilnehmenden Anbieterinnen bzw. Anbieter sollen in angemessenen zeitlichen Abständen einen Erfahrungsbericht über die laufenden Pilotprojekte bzw. Betriebsversuche vorlegen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29017/5#abs-2 (2) Sie sollen nach Abschluss des Pilotprojektes bzw. Betriebsversuchs einen Endbericht vorlegen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29017/5#abs-3 (3) Soweit das Pilotprojekt bzw. der Betriebsversuch durch Begleitforschung evaluiert wird, kann die LfM die teilnehmenden Anbieterinnen bzw. Anbieter zur Mitwirkung verpflichten.

§ 4 § 6