Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 72 Gründe der Ausschließung vom Amt
Stand: 26.08.2026
Die Beigeordneten dürfen untereinander nicht Angehörige sein.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 72 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 31.08.2011 – 8 C 16/10Weisungsrecht des Stadtrats gegenüber seinen Vertretern im Aufsichtsrat eines kommunalen VersorgungsbetriebsZitiert von 9
- VG Düsseldorf, 06.07.2011 – 1 K 3739/10Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.