Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 122 Beanstandungs- und Aufhebungsrecht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/122#abs-1 (1) Die Aufsichtsbehörde kann den Bürgermeister anweisen, Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse, die das geltende Recht verletzen, zu beanstanden (§ 54 Abs. 2 und 3). Sie kann solche Beschlüsse nach vorheriger Beanstandung durch den Bürgermeister und nochmaliger Beratung im Rat oder Ausschuß aufheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/122#abs-2 (2) Die Aufsichtsbehörde kann Anordnungen des Bürgermeisters, die das geltende Recht verletzen, beim Rat beanstanden. Die Beanstandung ist schriftlich in Form einer begründeten Darlegung dem Rat mitzuteilen. Sie hat aufschiebende Wirkung. Billigt der Rat die Anordnungen des Bürgermeisters, so kann die Aufsichtsbehörde die Anordnung aufheben.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 122 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 25.03.2015 – 4 K 6708/14Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 30.11.2005 – 1 L 2045/05
- VG Köln, 29.09.2022 – 4 K 6606/21
- VG Aachen, 17.06.2025 – 7 K 3220/24
- OVG NRW, 05.11.2010 – 15 A 860/10Kommunalwahlrecht: Anforderungen an die Klagebefugnis im Wahlprüfungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- OVG NRW, 06.06.2005 – 10 D 145/04.NEErfolgloser Normenkontrollantrag gegen die Änderung eines Bebauungsplans zur Erweiterung eines Einkaufszentrums Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 53
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 17.12.2020 – 12 K 3051/18
- OVG NRW, 22.06.2020 – 15 B 894/20Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 28.02.2020 – 1 K 16640/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 122 GO NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.