Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AG-SGB XII NRW
AG-SGB XII NRW§ 3 Heranziehung
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28836/3#abs-1 (1) Die überörtlichen Träger können zur Sicherstellung eines effektiven und effizienten Verwaltungsvollzugs und zur Sicherstellung einheitlicher Lebensverhältnisse und einheitlicher Leistungen örtliche Träger und kreisangehörige Gemeinden und die Kreise als örtliche Träger können kreisangehörige Gemeinden zur Durchführung der ihnen als Trägern der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben durch Satzung heranziehen, wenn die ordnungsgemäße und einheitliche Erfüllung der Aufgaben gewährleistet ist; diese entscheiden dann in eigenem Namen. In den Satzungen ist zu bestimmen, welche Aufgaben ganz oder teilweise zu erfüllen sind. Die Heranziehung erfolgt im Benehmen mit den Heranzuziehenden. Für die Aufgaben nach dem Zehnten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist Satz 1 nicht anzuwenden. Zur ordnungsgemäßen und einheitlichen Erfüllung der Aufgaben erlassen die heranziehenden Träger im Rahmen ihrer Fachaufsicht Richtlinien. Die Heranziehung nach Satz 1 ist der aufsichtführenden Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige sind der aufsichtführenden Behörde Satzung und Richtlinien vorzulegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28836/3#abs-2 (2) § 89 Abs. 3 und 5 SGB X gilt entsprechend.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 3 AG-SGB XII NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 06.10.2022 – B 8 SO 7/21 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten für einen Zweipersonenhaushalt in Minden in Nordrhein-Westfalen - schlüssiges Konzept des Sozialhilfeträgers - Verbot der Einbeziehung vergleichsraumübergreifender Zahlen - konkrete Angemessenheit - individuelle Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt - Obliegenheit des Sozialhilfeträgers zur Unterstützung bei der WohnungssucheZitiert von 5
- BSG, 12.12.2013 – B 8 SO 24/12 RSozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - keine Bestellung eines besonderen Vertreters - absoluter Revisionsgrund - Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - drohende Wohnungslosigkeit nach Haftentlassung - vorbeugende Leistung - PrognoseentscheidungZitiert von 35
- BSG, 15.11.2012 – B 8 SO 6/11 RSozialhilfe - Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel - Hilfen zur Gesundheit - entsprechend den Leistungen der GKV - keine Kostenübernahme bei über 20-Jährigen - Eingliederungshilfe - kein behinderungsbedingter Bedarf - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende Festlegung des RegelsatzesZitiert von 10
- LSG NRW, 14.06.2021 – L 9 SO 253/18
- LSG NRW, 22.01.2015 – L 9 SO 242/12
- LSG NRW, 24.06.2014 – L 20 SO 388/13Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.