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AG-SGB XII NRW§ 1 Träger der Sozialhilfe
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28836/1#abs-1 (1) Die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe (örtliche Träger) und die Landschaftsverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe (überörtliche Träger) führen die Aufgaben der Sozialhilfe als Selbstverwaltungsangelegenheit durch, soweit sie nicht Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist, erbringen. Satz 1 gilt auch für
1. die Leistungserbringung nach dem Dritten Kapitel Dritter Abschnitt des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und
2. die Leistungserbringung nach § 145 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28836/1#abs-2 (2) Soweit Geldleistungen erbracht werden, wird das Vierte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Die örtlichen und überörtlichen Träger nehmen dann die ihnen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch obliegenden Aufgaben als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. § 6 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28836/1#abs-3 (3) Für die Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist der Träger örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten liegt. Soweit keine abweichende landesrechtliche Regelung besteht, gilt das Zwölfte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch über die Regelungen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit für das Vierte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 1 AG-SGB XII NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 07.11.2016 – L 20 SO 482/14Zitiert von 2
- LSG NRW, 15.03.2016 – L 20 SO 545/11Zitiert von 4
- LSG NRW, 08.09.2022 – L 9 SO 403/20Zitiert von 1
- LSG NRW, 28.11.2019 – L 9 SO 478/17Zitiert von 3
- LSG NRW, 15.02.2016 – L 20 SO 476/12Zitiert von 10
- BVerfG, 07.07.2020 – 2 BvR 696/12 · Kommunales BildungspaketZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 27.06.2024 – L 9 SO 432/21Zitiert von 1
- LSG NRW, 08.09.2022 – L 9 SO 281/21Zitiert von 4
- LSG NRW, 25.08.2021 – L 12 SO 81/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 AG-SGB XII NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.