Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag …

Art 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28420/3#abs-1 (1) Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28420/3#abs-2 (2) Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Staatsverträge wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Sollten die Staatsverträge gegenstandslos werden, macht das Innenministerium dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli 2004 bekannt.

Düsseldorf, den 22. Juni 2004

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Stellvertreter

des Ministerpräsidenten

Dr. Michael V e s p e r

Der Innenminister

zugleich für

den Finanzminister

Dr. Fritz B e h r e n s

Zusatz zu Artikel 3 Abs. 2

Bekanntmachung

des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages

zum Lotteriewesen in Deutschland

Vom 21. Juli 2004

Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland nach § 18 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 21. Juli 2004

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Peer S t e i n b r ü c k

Bekanntmachung

des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages

über die Regionalisierung von Teilen der von

den Unternehmen des Deutschen

Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Vom 21. Juli 2004

Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen nach § 7 Abs. 1 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 21. Juli 2004

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Peer S t e i n b r ü c k

Art 2