Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag …Art 2
Stand: 26.08.2026
Zustimmung zum Staatsvertrag über die
Regionalisierung von Teilen der von den
Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks
erzielten Einnahmen
Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 13. Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.