Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag …Art 1
Stand: 26.08.2026
Zustimmung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen
Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.