Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag …

Art 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zustimmung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen

Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Art 2