Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VAwS
VAwSVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 20. März 2004
Aufgrund des § 18 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2003 (GV. NRW. S. 254), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung verordnet:
Inhaltsübersicht
Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen
Anforderungen
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten
Entfallen
Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art
Eignungsfeststellung
Entfallen
Rückhaltung in Abwasseranlagen
Sachverständige
Überprüfung von Anlagen
Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht
Technische Überwachungsorganisationen
Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Ordnungswidrigkeiten
Bestehende Anlagen
In-Kraft-Treten
- aufgehoben -