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PolG NRW

§ 48 Verfahren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/48#abs-1 (1) Vollzugshilfeersuchen sind schriftlich zu stellen; sie haben den Grund und die Rechtsgrundlage der Maßnahme anzugeben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/48#abs-2 (2) In Eilfällen kann das Ersuchen formlos gestellt werden. Es ist jedoch auf Verlangen unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/48#abs-3 (3) Die ersuchende Behörde ist von der Ausführung des Ersuchens zu verständigen.

§ 47 § 49