Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PolG NRW
PolG NRW§ 48 Verfahren
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/48#abs-1 (1) Vollzugshilfeersuchen sind schriftlich zu stellen; sie haben den Grund und die Rechtsgrundlage der Maßnahme anzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/48#abs-2 (2) In Eilfällen kann das Ersuchen formlos gestellt werden. Es ist jedoch auf Verlangen unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/48#abs-3 (3) Die ersuchende Behörde ist von der Ausführung des Ersuchens zu verständigen.