Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PolG NRW
PolG NRW§ 3 Ermessen, Wahl der Mittel
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/3#abs-1 (1) Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28315/3#abs-2 (2) Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. Der betroffenen Person ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 3 PolG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 09.04.2024 – 2 BvL 2/22 · Politischer BeamterZitiert von 7
- VG Köln, 18.06.2026 – 20 L 1021/26
- VG Gelsenkirchen, 21.01.2026 – 17 K 3775/22
- OVG NRW, 15.12.2021 – 6 A 739/18Zitiert von 2
- VG Köln, 11.11.2021 – 20 K 5265/18
- OVG NRW, 27.09.2021 – 5 A 2807/19Zitiert von 17
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 21.02.2017 – 14 K 3390/13Zitiert von 2
- VG Aachen, 16.03.2007 – 6 K 1871/05
- VG Aachen, 16.03.2007 – 6 K 2089/05Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 PolG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.